Richtlinienanpassung im 10.000-Häuser-Programm – EnergieBonusBayern weiterhin mit KfW kombinierbar

Das 10.000-Häuser-Programm läuft erfolgreich weiter. Die Antragsphase 2016 im Programmteil „Heizungstausch“ wurde bereits im Februar gestartet, um eine Umsetzung der Maßnahmen in den wärmeren Perioden des Jahres möglich zu machen.

Im Programmteil „EnergieSystemHaus“, der für energetische Modernisierungen wie auch energieeffiziente Neubauten einsetzbar ist, mussten die bayerischen Förderkonditionen im Bereich der „Netzdienlichen Photovoltaik“ an die Veränderungen bei den KfW-Programmen angepasst und die Fördersätze für den TechnikBonus T3.2 und T3.3 gesenkt werden.

Die damit einhergehende gute Nachricht: Damit bleibt das bayerische 10.000-Häuser-Programm vollständig mit den Förderprogrammen des Bundes, insbesondere auch mit dem vom Bund wiederaufgenommenen KfW-Programm 275 zur „Förderung der Neuinstallation von stationären Batteriespeichersystemen in Kombination mit Photovoltaik-Anlagen“ kombinierbar. Private Investoren in Batteriespeichersysteme können künftig mit Gesamtförderung durch Bayern und den Bund von über 5.000 € rechnen, zusätzlich zum Preisvorteil des selbstgenutzten Stroms.

Die KfW hat zum 01.03.2016 ihr Speicherförderprogramm 275 neu aufgelegt und dabei die Fördersätze erheblich abgesenkt. Zudem entsprechen die entscheidenden Anforderungen nun weitgehend denen des TechnikBonus T3.2 und T3.3. Die KfW begründet die Absenkung der Förderbeträge auch mit den in den letzten zwei Jahren erheblich gesunkenen Investitionskosten für Batteriespeicher, insbesondere für Li-Ionen-Akkus. Da die KfW ihre Fördersätze kürzt, wenn Dritte mehr als sie selbst fördern, und Bundesmittel nicht durch Landesmittel ersetzt werden dürfen, müssen im Programmteil EnergieSystemHaus zum 08.04.2016 die Förderbeträge zu T3.2 und T3.3 abgesenkt und angepasst werden. Das StMWi geht mit den neuen Fördersätzen an die Obergrenze dessen, was bei einer Festbetragsförderung ohne Kürzung durch die KfW möglich ist.

Entsprechend der KfW-Vorgehensweise einer degressiven Förderung sind beim TechnikBonus T3 weitere Anpassungen in Halbjahresschritten vorgesehen. Zur sicheren Vermeidung einer Förderkürzung ist künftig auch eine Mindestgröße des Stromspeichers von 12 kWh erforderlich. Dies erfordert zwar Mehrinvestitionen, hilft aber dem Bauherrn, den Anteil an selbstgenutztem Photovoltaikstrom zu maximieren.  

Die neuen Konditionen und Merkblätter sind seit 8. April 2016 gültig und sind auf der Online-Plattform unter www.EnergieBonus.Bayern abrufbar.

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